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21 Mai 2025

Koalitionsvertrag 2025: Steuerliche Weichenstellungen und Handlungsbedarf fĂĽr Mandanten

Ein Beitrag von Prof. Dr. Mark Ebbinghaus

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 haben CDU/CSU und SPD weitreichende steuerpolitische Maßnahmen angekündigt. Einige davon treten bereits 2025 in Kraft, andere werden schrittweise bis 2030 umgesetzt. Dabei steht die Finanzierung sämtlicher Reformen unter Vorbehalt – dennoch ergibt sich schon jetzt konkreter Handlungsbedarf.

Steuerpolitik als Strukturpolitik

Der Koalitionsvertrag versteht Steuerrecht ausdrücklich als Mittel zur Ordnung und Strukturentwicklung, nicht nur zur Einnahmeerzielung. Im Fokus stehen die Förderung wirtschaftlicher Dynamik, sozialer Ausgleich und ökologische Transformation – vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, demografischer Umbrüche und wirtschaftlicher Unsicherheit.

Reformen bei der Einkommensteuer

  • Mehrarbeit steuerfrei: Zuschläge fĂĽr Mehrarbeit ĂĽber die reguläre Vollzeit hinaus (mindestens 34 bzw. 40 Wochenstunden) sollen steuerfrei gestellt werden – ein Paradigmenwechsel mit Auswirkungen auf Lohnabrechnungen.
  • Grundfreibetrag & Familienförderung: Eine Anhebung des Grundfreibetrags wird angedeutet. Zugleich wird eine Koppelung von Kinderfreibetrag und Kindergeld angekĂĽndigt, um horizontale Gerechtigkeit zu stärken.
  • FrĂĽhstart-Rente: Ab 2026 soll fĂĽr jedes schulpflichtige Kind monatlich ein staatlicher Beitrag in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot flieĂźen – steuerfrei und geschĂĽtzt vor Zugriff.
  • Rentenfreibetrag: Wer ĂĽber das Rentenalter hinaus arbeitet, kann kĂĽnftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen.

Unternehmensbesteuerung & Investitionsanreize

  • Degressive Abschreibung: EinfĂĽhrung eines „Investitions-Boosters“ mit 30 % degressiver AfA auf AusrĂĽstungsinvestitionen (2025–2027).
  • Optionsmodell (§ 1a KStG): Die Besteuerungsoption fĂĽr Personengesellschaften soll attraktiver und praxistauglicher werden.
  • Körperschaftsteuer-Senkung: Reduktion in fĂĽnf Stufen ab 2028 – von derzeit 15 % auf kĂĽnftig 10 %.
  • ThesaurierungsbegĂĽnstigung (§ 34a EStG): Vereinfachungen geplant, um Innenfinanzierung zu stärken.

 

Altersvorsorge & Riester-Reform

  • Die Riester-Rente soll durch ein neues, einfacheres Produkt ersetzt werden.
  • Die betriebliche Altersversorgung (§ 100 EStG) wird ĂĽberarbeitet – Details folgen.

Digitalisierung und Umsatzsteuer

  • E-Rechnungspflicht: Konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben (ViDA), EinfĂĽhrung digitaler Meldesysteme, insbesondere im B2B-Bereich.
  • Verrechnungsmodell bei Einfuhrumsatzsteuer: Wegfall der Vorfinanzierung bei Importgeschäften.
  • VerkĂĽrzung von Aufbewahrungsfristen: Reduktion von 10 auf 8 Jahre geplant – mit Blick auf Digitalisierung und BĂĽrokratieabbau.

Mobilität und Umwelt

  • Sonderabschreibungen und Förderungen fĂĽr E-Mobilität
  • Kfz-Steuerbefreiung fĂĽr E-Autos bis 2035
  • Mautbefreiung fĂĽr emissionsfreie Lkw

GemeinnĂĽtzigkeit und Ehrenamt

  • Erhöhung der Ăśbungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
  • Reform des GemeinnĂĽtzigkeitsrechts angekĂĽndigt

 

Fazit: Jetzt steuerlich vorausschauend handeln

Ob Investitionsplanung, Rechtsformwahl, Altersvorsorge oder Lohnoptimierung – der Koalitionsvertrag 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die gut vorbereitet sein wollen. Viele Maßnahmen entfalten nicht nur fiskalische Wirkung, sondern auch strategische Bedeutung für Unternehmen und Privatpersonen.

Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, WP StB
Michael Klima, WP StB

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