
Koalitionsvertrag 2025: Steuerliche Weichenstellungen und Handlungsbedarf für Mandanten
Ein Beitrag von Prof. Dr. Mark Ebbinghaus
Mit dem Koalitionsvertrag 2025 haben CDU/CSU und SPD weitreichende steuerpolitische Maßnahmen angekündigt. Einige davon treten bereits 2025 in Kraft, andere werden schrittweise bis 2030 umgesetzt. Dabei steht die Finanzierung sämtlicher Reformen unter Vorbehalt – dennoch ergibt sich schon jetzt konkreter Handlungsbedarf.
Steuerpolitik als Strukturpolitik
Der Koalitionsvertrag versteht Steuerrecht ausdrücklich als Mittel zur Ordnung und Strukturentwicklung, nicht nur zur Einnahmeerzielung. Im Fokus stehen die Förderung wirtschaftlicher Dynamik, sozialer Ausgleich und ökologische Transformation – vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen, demografischer Umbrüche und wirtschaftlicher Unsicherheit.
Reformen bei der Einkommensteuer
- Mehrarbeit steuerfrei: Zuschläge für Mehrarbeit über die reguläre Vollzeit hinaus (mindestens 34 bzw. 40 Wochenstunden) sollen steuerfrei gestellt werden – ein Paradigmenwechsel mit Auswirkungen auf Lohnabrechnungen.
- Grundfreibetrag & Familienförderung: Eine Anhebung des Grundfreibetrags wird angedeutet. Zugleich wird eine Koppelung von Kinderfreibetrag und Kindergeld angekündigt, um horizontale Gerechtigkeit zu stärken.
- Frühstart-Rente: Ab 2026 soll für jedes schulpflichtige Kind monatlich ein staatlicher Beitrag in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot fließen – steuerfrei und geschützt vor Zugriff.
- Rentenfreibetrag: Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, kann künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen.
Unternehmensbesteuerung & Investitionsanreize
- Degressive Abschreibung: Einführung eines „Investitions-Boosters“ mit 30 % degressiver AfA auf Ausrüstungsinvestitionen (2025–2027).
- Optionsmodell (§ 1a KStG): Die Besteuerungsoption für Personengesellschaften soll attraktiver und praxistauglicher werden.
- Körperschaftsteuer-Senkung: Reduktion in fünf Stufen ab 2028 – von derzeit 15 % auf künftig 10 %.
- Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Vereinfachungen geplant, um Innenfinanzierung zu stärken.
Altersvorsorge & Riester-Reform
- Die Riester-Rente soll durch ein neues, einfacheres Produkt ersetzt werden.
- Die betriebliche Altersversorgung (§ 100 EStG) wird überarbeitet – Details folgen.
Digitalisierung und Umsatzsteuer
- E-Rechnungspflicht: Konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben (ViDA), Einführung digitaler Meldesysteme, insbesondere im B2B-Bereich.
- Verrechnungsmodell bei Einfuhrumsatzsteuer: Wegfall der Vorfinanzierung bei Importgeschäften.
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen: Reduktion von 10 auf 8 Jahre geplant – mit Blick auf Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Mobilität und Umwelt
- Sonderabschreibungen und Förderungen für E-Mobilität
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
- Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw
Gemeinnützigkeit und Ehrenamt
- Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
- Reform des Gemeinnützigkeitsrechts angekündigt
Fazit: Jetzt steuerlich vorausschauend handeln
Ob Investitionsplanung, Rechtsformwahl, Altersvorsorge oder Lohnoptimierung – der Koalitionsvertrag 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die gut vorbereitet sein wollen. Viele Maßnahmen entfalten nicht nur fiskalische Wirkung, sondern auch strategische Bedeutung für Unternehmen und Privatpersonen.
Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, WP StB
Michael Klima, WP StB