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Lohnbuchhaltung für Pflegedienste

Rechnungswesen
Und Bilanzierung.

Wir kennen den Unterschied zwischen SGB V und SGB XI. Und wir verstehen, dass Ihre Ressourcen begrenzt sind und Ihre Verantwortung groß ist. Deshalb setzen wir alles daran, Ihnen finanzielle Entlastung zu bieten, damit Sie sich auf die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können. Unsere Expertise in der Lohnbuchhaltung für Pflegedienste erstreckt sich über die gesamte Bandbreite der Finanzdienstleistungen, die für Pflegeeinrichtungen unerlässlich sind – von der präzisen Finanzbuchhaltung über die sorgfältige Lohnbuchhaltung bis hin zur strategischen Kostenrechnung und Jahresabschlusserstellung. Dazu zählt:

• Finanzbuchführung mit branchenspezifischem Kontenrahmen
• Konzeption und Einführung eines Kostenrechnungssystems
• Lohn- und Gehaltsabrechnung an die Pflegebranche angepasst
• Erstellung von Jahresabschlüssen unter Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte

IHR NUTZEN.

• Den gesetzlichen Anforderungen der Buchführungsverordnung im Rahmen der Pflegeversicherung entsprechen
• Kostennachweis gemäß den Anforderungen der Pflegeversicherung
• Transparente und rechtzeitige Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Sicherer Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir mit viel Feingefühl das richtige Verständnis für Ihre Wünsche.

Gemeinsam
Aus einer Hand.

In unserer Kanzlei geht es nicht nur um Zahlen und Formulare, sondern um die Menschen, die in einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind. Wir sind stolz darauf, Ihnen nicht nur als Steuerberater, sondern auch als ganzheitlicher Partner mit dem vollen Spektrum zur Seite zu stehen. Gemeinsam möchten wir sicherstellen, dass Sie die Anerkennung und finanzielle Stabilität erhalten, die Sie verdienen. Aus einer Hand.

Wir leben in einer digitalen Welt. Daher begleiten wir auch vermehrt Mandate in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.